Skip to main content

Datenschutzklassifizierung

Einteilung von personenbezogenen Daten in Schutzbedarfsklassen


Der Schutzbedarf der verarbeiteten personenbezogenen Daten ist in einem zweistufigen Verfahren festzustellen.

Allgemeine Beschreibung der Schutzbedarfsklassen

  1. Geringer oder kein Schutz nötig. Die möglichen Auswirkungen sind bei Eintreten des Schadenfalles begrenzt und überschaubar.
  2. Hoher Schutzbedarf. Die Auswirkungen können bei Eintreten des Schadenfalles beträchtlich sein.
  3. Sehr hoher Schutzbedarf. Bei Eintreten des Schadenfalles können weit reichende persönliche und das Unternehmen betreffende Auswirkungen entstehen.

Schutzbedarfsklassen nach Auswirkungen

Erwägungsgrund 75 DSGVO legt die Kategorien zur Einteilung der Schäden, die aus der Verarbeitung personenbezogener Daten entstehen können fest:

  • Physische Schäden
  • Materielle Schäden
  • Immaterielle Schäden

Unterteilung der Schutzbedarfsklassen nach Auswirkungen

image-20230110104744903

Schutzbedarfsklassen zur Sicherstellung der Fähigkeiten nach Art. 32/1/b DSGVO

Nach Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO ist der Schutzbedarf für die Datenschutzziele festzustellen:

  • Vertraulichkeit
  • Integrität
  • Verfügbarkeit

Für jedes Datenschutzziel ist ein Wert (1-3) für die Sicherstellung der Fähigkeit festzulegen.

platinus-Datenschutz1

Verweise

  • siehe Referenz zum BSI-Standard 200–2.

Einschätzung der Schwere der Auswirkung nach CNIL

platinus-Datenschutz2